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BayKiBiG-Reform · Förderjahre 2026–2029

Teamkräftepauschale & Fördervergleich

Berechnet die finanzielle Wirkung der Reform für eine Einrichtung: die neue Teamkräftepauschale mit ihrer Stundenlogik und den Vergleich der Gesamtförderung vom Ist-Jahr 2026 bis 2029.

Grundlage: § 22 AVBayKiBiG (Teamkräftepauschale), § 19 AVBayKiBiG (Qualitätsbonus), Reformstand nach 2. Lesung (Juli 2026). Alle Werte sind vorläufig und stehen unter Haushaltsvorbehalt.

1Einrichtung

Teamkräfte – Wochenstunden gesamt (Summe aller Teamkräfte)
25 Std
≥ 1 Teamkraftbis 50 Plätze
≥ 25 Stdbis 100 Plätze
≥ 35 Stdbis 150 Plätze

2Teamkräftepauschale pro Jahr

2027 ist Übergangsjahr: die Mindest-Wochenstunden (25 / 35) gelten erst ab 2028 (§ 34 AVBayKiBiG). 2027 sind bis zu 150 Plätze allein mit mindestens einer Teamkraft förderfähig.

3Kindbezogene Förderung 2026 · Ist-Werte aus dem Bescheid / KiBiG.web

4Bisherige Richtlinienförderung 2026 · entfällt ab 2027

Assistenzkräfte
Personalbonus
Sprachfachkräfte · eigener Fördertopf, entfällt ab 2027

5Vergleich der Gesamtförderung 2026–2029

Noch keine Berechnung.
Füllen Sie die Abschnitte 1–4 aus und klicken Sie auf „Berechnen & Ergebnis anzeigen" – dann erscheinen hier Diagramm und Vergleichstabelle.

Beim Berechnen werden Ihre Eingaben und die Ergebnisse ohne jeden Personenbezug unter einer zufälligen Kennung gespeichert (technisch notwendiges Cookie). Das IfKM nutzt diese anonymen Daten ausschließlich zur Auswertung der Reformwirkung.

6Haushaltsvorbehalt

Die Platzpauschale ist gesetzlich vorläufig. Die endgültige Höhe ergibt sich, indem die bereitgestellten Haushaltsmittel ins Verhältnis zur Zahl der beantragten Plätze gesetzt werden (§ 22 Abs. 1 AVBayKiBiG); auch der Qualitätsbonus ist vorläufig. Die tatsächliche Auszahlung kann daher niedriger ausfallen als hier berechnet.

7Rechengrundlagen & Formeln

Diese Werte musst du normalerweise nicht anpassen — nur, falls sich die gesetzlichen Beträge geändert haben. Andernfalls einfach belassen und bei Bedarf zum Nachsehen aufklappen.

Rechenwerte (editierbar)

Gesetzlich vorläufige Werte nach 2. Lesung (§ 19 und § 22 AVBayKiBiG). Änderungen hier wirken sofort auf alle Berechnungen oben.

Basiswert je Jahr · steuert die Fortschreibung von Buchungszeiten und Vorkursen
Qualitätsbonus je Kind
Teamkräftepauschale · Sockelsatz (bis 50 Plätze)
Teamkräftepauschale · Zusatzsatz (Plätze 51–150)

Der Basiswert ist je Jahr mit 1.563,88 € vorbelegt (Wert der Ausgangsvorlage; § 19 AVBayKiBiG nennt 1.521,62 € für 2025). Gleiche Werte über alle Jahre = konstante Fortschreibung. Der Tagespflege-Basiswert für die Assistenzkraft-Berechnung wird in Abschnitt 4 editiert (Voreinstellung 1.462,36 € für 2026; 2025: 1.436,31 €).

So wird gerechnet (Formeln)

1 · Teamkräftepauschale (§ 22 AVBayKiBiG)

Zuerst wird bestimmt, wie viele der genehmigten Plätze förderfähig sind (N). Die Summe der Wochenstunden aller Teamkräfte entscheidet über die Stufe:

  • bis 50 Plätze: mindestens eine Teamkraft (Stunden > 0)
  • ab 25 Wochenstunden: bis 100 Plätze
  • ab 35 Wochenstunden: bis 150 Plätze (gesetzliche Deckelung)
  • 2027 (Übergangsjahr, § 34): keine Stundenhürde – bis 150 Plätze mit mindestens einer Teamkraft
Pauschale = min(N, 50) × Sockelsatz + max(0, N − 50) × Zusatzsatz

2 · Kindbezogene Förderung – Fortschreibung ab 2027

Ausgangspunkt sind die eingegebenen Ist-Werte 2026, die je Jahr fortgeschrieben werden:

  • Buchungszeiten & Vorkurse: an den Basiswert gekoppelt → Vorjahr × (BasiswertJahr ÷ BasiswertVorjahr). Gleiche Basiswerte je Jahr = konstante Fortschreibung.
  • Qualitätsbonus: erhaltener 2026-Betrag, skaliert mit der Steigerung der Pro-Kind-Werte → Vorjahr × (BonusJahr ÷ BonusVorjahr).
  • Zusatzförderung U3 & U3-Bundesmittel: ab 2027 = 0 (Umschichtung in die neue Systematik).
Qualitätsbonus 2027 = Betrag 2026 × (693,28 ÷ 268,01) [Werte oben editierbar]

3 · Elternbeitragszuschuss

2026 als Einnahme mit dem eingegebenen Wert; ab 2027 = 0 (entfällt ersatzlos).

4 · Bisherige Richtlinienförderung (nur 2026, ab 2027 = 0)

Assistenzkräfte je Kraft:

Jahresbetrag = 2 × (5 × Basiswert Tagespflege) × 1,3 × Buchungszeitfaktor × (Fördermonate ÷ 12)

Der Buchungszeitfaktor ergibt sich aus Wochenstunden ÷ 5 Tage = Tagesstunden:

>1–2 h → 0,50 >2–3 h → 0,75 >3–4 h → 1,00 >4–5 h → 1,25
>5–6 h → 1,50 >6–7 h → 1,75 >7–8 h → 2,00 >8–9 h → 2,25 >9 h → 2,50

Personalbonus – Pauschalstaffel nach maßgeblichen zusätzlichen Wochenstunden, anteilig nach berechtigten Monaten:

5–<10 → 5.000 € 10–<15 → 10.000 € 15–<20 → 15.000 €
20–<25 → 20.000 € ab 25 → 25.000 € × (Monate ÷ 12)

Sprachfachkräfte: reine Pauschaleingabe, kein eigener Rechenweg.

5 · Gesamtförderung

Gesamt = kindbezogene Förderung + Teamkräftepauschale + Richtlinienförderung + Elternbeitragszuschuss

Die Zeile „Δ gegenüber 2026" zeigt die Differenz jedes Reformjahres zum Ist-Jahr 2026.

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